Erste Hilfe Kurs nach MDK für Pflege und Praxen

Kontakt:

Tel.: 0176/63116811

Email: zentrale@erstehilfekurs-nrw.de                                                            

Termine und Ort können individuell auf Anfrage vereinbart werden.  Üblich sind inhouse Schulungen.

Im Rahmen der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege prüft der MDK - Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) - die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht nach §132 Abs. a SGB V.

Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Angestellten und nicht nur für einen Teil, wie oft falsch vermutet.

Im Rahmen der MDK Prüfung muss auch nachgewiesen werden, das verbindliche Regelungen und ein sicherer Umgang in Notfällen existieren.

Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.

Dauer der Schulung wird auf 1,5 Stunden gesetzt (2 Unterrichtseinheiten). Inhaltlich werden Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung, Bewußtlosigkeit und Schock behandelt.

Die Gebühr beträgt ab 45,- EUR pro Person.

Die Kosten werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Die Kostenübernahme nach DGUV-Vorschrift wird nur für die Aus- und Fortbildung für dem Gesundheitswesen fremde Betriebe von anteilig 5% oder maximal 10% der Mitarbeiteranzahl je nach Gefahrenstufe übernommen.

 

Nach MDK und dem §132 Abs. a SGB V sollen Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Hilfskräfte und der Pflege sowie den Ärzten verwandte Berufe mindestens jede zwei Jahre insgesamt 8 Unterrichtseinheiten Fortbildung nachweisen, wovon mindestens 2 Unterrichtseinheiten Erste Hilfe Maßnahmen mit Herz-Lungen-Wiederbelebung sein müssen.

Sollten Sie daran Interesse haben weitere Schulungen aus dem Bereich medizinische Seminare, wie beispielsweise Behandlungspflege LG1 LG2, Hygieneschulungen, sicherer Umgang mit Medikamenten usw. zu buchen, sprechen Sie uns bitte an. Gerne unterbreiten wir ein individuelles und betriebsbezogenes Fort- und Weiterbildungsangebot.


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