Email: erstehilfe.kurs@yahoo.de
Bitte beachten Sie, dass in Duisburg während der Lockdown(-s) NUR folgende Personen an einem Erste Hilfe Kurs teilnehmen DÜRFEN. Mit der Anmeldung versichern Sie per Eides statt zu dem Personenkreis dazu zu gehören:
- Fahrschülerinnen und Fahrschüler, wenn mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurden. In diesen Fällen ist eine Bescheinigung der Fahrschule erforderlich- Fristen der Straßenverkehrsämter zur Abgabe einer Bescheinigung in Erster Hilfe vor dem 07.03.2021
- Jobcenter Maßnahmeteilnehmer- Berufskraftfahrer- Prüfungs- oder Arbeitsaufnahmen vor dem 07.03.2021 (sofern dies berufs- oder berufsausbildungsbezogen erforderlich ist)- Behandlungspfleger, Ärzte, Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger, rettungsmedizinisches Personal, dass für den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen und/oder nach Paragraph 132 des Sozialgesetzbuches V dazu verpflichtet sind um weiterhin Ihren Beruf ausüben zu dürfen- ferner Personen, die den Kurs für ihren Beruf oder ihre Berufsausbildung benötigen
Für sonstige Privatpersonen sind Erste-Hilfe-Kurse aktuell in Duisburg untersagt. Ebenso können aufgrund der restriktiven Maßnahmen zur Zeit keine weiteren Ausnahmen zugelassen werden.